LTB Schwanengel GmbH
Gartenstrasse 1
D-19300 Steesow
Telefon : +49 (0) 38781 - 42187
Telefax : +49 (0) 38781 - 42188
E-Mail : info(at)swan-trailer.de


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Einsitzer-Anhänger 15 m

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Herstellung und Lieferung
Die Herstellung der Ware erfolgt nach Eingang der verbindlichen Bestellung, nach Prüfung und Bestätigung dieser und nach Ablauf der Widerrufsfrist. Der Bau der Ware wird nach deutschen Normen durchgeführt. Nach Fertigstellung wird durch ein Vollgutachten der DEKRA die Zulassungsfähigkeit für den öffentlichen Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland unter Beweis gestellt.
Die Angaben des Auftraggebers in seiner verbindlichen Bestellung hinsichtlich der Bauausführung und des Fertigstellungsgrades werden nach Prüfung und Bestätigung bereits ab Baubeginn berücksichtigt. Spätere Änderungswünsche sind daher mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Die Lieferung erfolgt ab Werk. Erfüllungsort ist Steesow. Eine Anlieferung an die Adresse des Auftraggebers innerhalb Deutschlands kann nach Absprache erfolgen. Der Auftraggeber verpflichtet sich dann zur Erstattung der Anlieferungskosten (30 Cent pro gefahrenen Kilometer, zzgl. einer Aufwandspauschale i. H. v. 100,- € pro Tag, zzgl. sämtlicher Nebenkosten).

Kaufabwicklung und Bezahlung
Der Hersteller informiert den Auftraggeber 2 Wochen vor Fertigstellung der Ware mündlich oder schriftlich über den Fertigstellungstermin. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Abholung innerhalb von 3 Wochen nach Fertigstellungstermin zu gewährleisten. Erfolgt die Abholung durch den Auftraggeber in der angegebenen Frist nicht, berechnet der Hersteller eine Standpauschale i.H.v. 10,- € pro Tag beginnend mit dem Ende der Frist. Zahlt der Auftraggeber den Kaufpreis nicht oder nur teilweise und versäumt der Auftraggeber schuldhaft die Abholung um weitere 8 Wochen, so gilt der Kaufvertrag als nicht zustande gekommen. Der Hersteller hat dann das Recht, die Ware frei zu veräußern und vom Auftraggeber eine Vertragsstrafe i. H. v. 20% des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen. Erfolgt die Abholung durch einen Vertreter des Auftraggebers, so hat dieser eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen.
Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt bar bei Übergabe oder vorab per Banküberweisung. Bei Anlieferung kann der Hersteller eine vorab Banküberweisung in Höhe der Anlieferungskosten verlangen. Der Auftraggeber haftet für die Banküberweisung. In Einzelfällen kann der Hersteller eine Anzahlung verlangen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Herstellers.

Haftung und Gewährleistung
Der Hersteller haftet für die Fertigstellung der Ware gemäß der Auftragsbestätigung. Der Auftraggeber kann die Annahme der Ware nur dann verweigern, wenn die Ausführung nicht den Inhalten der Auftragsbestätigung entspricht. Die Nachbesserungspflicht des Herstellers erfolgt gemäß gesetzlicher Vorgaben. Eine vollständige Annahmeverweigerung kann nur dann erfolgen, wenn der Hersteller seiner Nachbesserungspflicht schuldhaft nicht nachkommt oder die Ware Mängel aufweist, deren Beseitigung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
Der Hersteller erfüllt die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

 
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